Datenschutzhinweise
Für die Auftrags- und Parkplatzformulare von SVIS GmbH. Stand: 29. September 2026.
Welche Daten wir erhalten
Wenn Sie ein Formular senden, verarbeiten wir die von Ihnen eingetragenen Kontakt- und Unternehmensdaten, Fahrzeugdaten (etwa Modell, Kennzeichen oder VIN), Angaben zu gewünschten Leistungen und Parkzeiträumen sowie Ihre Mitteilungen. Bei einem Auftrag können später Bearbeitungsstatus, zugewiesener Stellplatz, Übergabe, Abrechnung und die zugehörige Kommunikation hinzukommen. Airtable verarbeitet außerdem technische Nutzungsdaten beim Aufruf des Formulars nach seinen eigenen Informationen.
Wofür und auf welcher Grundlage
Wir nutzen die Angaben, um Ihre Anfrage zu bearbeiten, die Verfügbarkeit eines Parkplatzes zu prüfen, einen Auftrag vorzubereiten und nach Bestätigung durchzuführen, mit Ihnen zu kommunizieren und Leistungen abzurechnen. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (vorvertragliche Maßnahmen und Vertrag). Soweit gesetzliche Dokumentations- und Buchhaltungspflichten gelten, stützen wir uns auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Die Dokumentation und Sicherung von Übergaben, Stellplatzbelegung und etwaigen Ansprüchen erfolgt, soweit erforderlich, auf Grundlage unseres berechtigten Interesses an einem nachvollziehbaren Betriebsablauf und der Rechtsverteidigung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Das Pflichtkästchen im Formular bestätigt, dass Sie diese Hinweise gelesen haben. Es ist keine Einwilligung in Werbung oder eine zusätzliche Datenverwendung. Eine Anfrage bedeutet noch keine verbindliche Annahme oder Parkplatzreservierung.
Wer Zugang hat
Zugriff erhalten zuständige Mitarbeitende von SVIS. Für die Formulare und die Auftragsverwaltung verwenden wir Airtable als technischen Dienstleister. Soweit für Leistung und Abrechnung nötig, können auch eingesetzte Dienstleister wie Buchhaltung oder Steuerberatung Daten erhalten; an Behörden geben wir Daten nur bei entsprechender Pflicht weiter.
Verarbeitung außerhalb des EWR
Airtable ist ein US-Anbieter; bei der Nutzung können Daten in den USA verarbeitet werden. Airtable beschreibt in seinem Data Processing Addendum Standardvertragsklauseln für internationale Übermittlungen. Weitere Angaben zu den für Ihre Daten eingesetzten Schutzmaßnahmen erhalten Sie auf Anfrage unter office@svis.at.
Wie lange wir Daten speichern
Wir speichern Anfragen und Auftragsdaten nur so lange, wie es für Bearbeitung, Vertragsabwicklung und die Abwehr oder Geltendmachung von Ansprüchen erforderlich ist. Buchhaltungsunterlagen und Belege bewahren wir nach den österreichischen gesetzlichen Pflichten grundsätzlich sieben Jahre auf; bei laufenden Verfahren kann eine längere Aufbewahrung nötig sein. Daten, für die keine solche Pflicht und kein weiterer Zweck mehr besteht, werden gelöscht.
Ihre Rechte
Sie können Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit nach Maßgabe der DSGVO verlangen. Gegen eine Verarbeitung auf Grundlage berechtigter Interessen können Sie Widerspruch einlegen. Schreiben Sie dafür an office@svis.at. Sie können sich außerdem bei der österreichischen Datenschutzbehörde beschweren.
Angaben im Formular
Die als Pflichtfelder markierten Angaben benötigen wir, um die Anfrage zuzuordnen und zu bearbeiten. Ohne diese Angaben kann das Formular nicht abgesendet und die Anfrage nicht über diesen Weg bearbeitet werden. Über Annahme, Parkplatzvergabe und Preise entscheidet SVIS nach Prüfung; es findet keine ausschließlich automatisierte Entscheidung mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung statt.